Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GastroSafe · Rüttimann FoodSafety · Version 1.0 · Stand 4. Juli 2026
Anbieter:
Rüttimann FoodSafety (Einzelfirma)
Inhaber: Simon Rüttimann
Hochdorferstrasse 27, 5646 Abtwil, Schweiz
E-Mail: simon@ruettimann-foodsafety.ch · Telefon: +41 79 568 23 83
Produkt: GastroSafe — Web- und Mobile-Applikation zur Dokumentation der betrieblichen Selbstkontrolle (HACCP) für Gastronomiebetriebe
Stand: 4. Juli 2026 · Version 1.0
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen Rüttimann FoodSafety, Inhaber Simon Rüttimann (nachfolgend «Anbieter»), und dem Kunden über die Nutzung der Software «GastroSafe» (nachfolgend «Software»).
- Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und selbständig Erwerbende (B2B), insbesondere an Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe mit Sitz in der Schweiz. Ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten ist ausgeschlossen.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
- Mit der Registrierung bzw. dem Abschluss eines Abonnements anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als «Software as a Service» (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält Zugriff über einen Webbrowser bzw. eine Mobile-App; eine Überlassung der Software oder des Quellcodes erfolgt nicht.
- Die Software ist ein Hilfsmittel zur Dokumentation der betrieblichen Selbstkontrolle (insbesondere Temperaturkontrollen, Reinigungsnachweise, Wareneingang, Schulungen und ähnliche Aufzeichnungen).
- Die Software stellt keine Rechtsberatung und keine Beratung in Fragen der Lebensmittelsicherheit dar. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Software die Anforderungen der zuständigen Vollzugsbehörden erfüllt oder Beanstandungen bei amtlichen Kontrollen ausschliesst.
- In der Software enthaltene Vorlagen, Checklisten, Grenzwerte oder Standardwerte sind unverbindliche Vorschläge auf Basis üblicher Branchenpraxis (z. B. Branchenleitlinie «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe», GVG). Der Kunde muss sie eigenverantwortlich prüfen und an die Verhältnisse seines Betriebs anpassen.
- Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und ändern, sofern der wesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt.
- Warn-, Alarm- und Erinnerungsfunktionen sind unterstützende Hilfsmittel ohne Überwachungsgarantie. Der Kunde darf sicherheitsrelevante Entscheidungen (insbesondere den Umgang mit kritischen Kontrollpunkten/CCP) nicht allein auf automatische Warnungen stützen und muss Grenzwertüberschreitungen unabhängig von der Software überwachen und beheben.
- Der Anbieter leistet Support für technische Fragen zur Software per E-Mail an simon@ruettimann-foodsafety.ch; Anfragen werden zu üblichen Geschäftszeiten nach bestem Bemühen beantwortet, bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten sind nicht geschuldet. Nicht Bestandteil des Abonnements sind insbesondere Schulungen, die Erstellung oder Prüfung betrieblicher Selbstkontrollkonzepte, Beratung zu Lebensmittelrecht, Hygiene oder HACCP sowie individuelle Anpassungen; solche Leistungen bedürfen einer separaten Vereinbarung.
- Funktionen, die als «Beta», «Test» oder «Vorschau» gekennzeichnet sind, werden freiwillig, unentgeltlich und ohne jede Gewährleistung oder Verfügbarkeitszusage bereitgestellt; der Anbieter kann sie jederzeit ändern oder einstellen. Für die Selbstkontroll-Dokumentation darf sich der Kunde nicht auf Beta-Funktionen verlassen.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
- Der Vertrag kommt zustande durch die Registrierung des Kunden und die Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter bzw. durch die Annahme einer Offerte.
- Der Anbieter kann eine kostenlose, unverbindliche Testphase von 30 Tagen anbieten. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Support oder Datenaufbewahrung; die Testphase endet automatisch, sofern der Kunde kein kostenpflichtiges Abonnement abschliesst.
- Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
- Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten bzw. die jeweils publizierten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Ist der Anbieter mehrwertsteuerpflichtig, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; andernfalls wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
- Die Abonnementsgebühr wird je nach gewähltem Plan monatlich oder jährlich im Voraus per Rechnung erhoben. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.
- Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (Verfalltag im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR). Es ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR). Pro Mahnung kann der Anbieter eine Mahngebühr von CHF 20 erheben.
- Bleibt die Zahlung trotz Mahnung und Ansetzung einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, bis alle offenen Beträge beglichen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden für die Vertragslaufzeit bleibt während der Sperrung bestehen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung nach § 13 bleibt vorbehalten.
- Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur mit vom Anbieter anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist selbst verantwortlich für seine technische Ausstattung (Endgeräte, Betriebssystem, Browser) sowie für einen funktionierenden Internetzugang.
- Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich, gibt sie nur an berechtigte eigene Mitarbeitende weiter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Handlungen von Personen, die sich mit den Zugangsdaten des Kunden anmelden, werden dem Kunden zugerechnet.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm und seinen Mitarbeitenden erfassten Daten (insbesondere Temperaturwerte, Reinigungs- und Schulungsnachweise sowie sonstige Selbstkontroll-Einträge). Der Anbieter prüft die erfassten Inhalte nicht.
- Die gesetzliche Pflicht zur Selbstkontrolle verbleibt vollumfänglich beim Kunden. Die Verantwortung für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften (insbesondere Art. 26 LMG, Art. 75 LGV, Hygieneverordnung HyV), für die Eignung des betrieblichen Selbstkontrollkonzepts und für die Bezeichnung einer verantwortlichen Person liegt ausschliesslich beim Kunden bzw. bei dessen verantwortlicher Person. Diese öffentlich-rechtlichen Pflichten können durch die Nutzung der Software weder übertragen noch abbedungen werden.
- Der Kunde meldet Störungen und Mängel der Software dem Anbieter ohne Verzug und in nachvollziehbarer Form. Unterlässt er die unverzügliche Meldung, trägt er den daraus entstehenden Mehrschaden.
- Der Kunde nutzt die Software nur im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke und stellt sie Dritten nicht entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung.
- Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschliesslich Behörden) frei, die auf den vom Kunden oder seinen Mitarbeitenden erfassten Inhalten, auf einer Verletzung dieser AGB oder auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen, und ersetzt dem Anbieter die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm soweit möglich die Verteidigung.
§ 6 Daten und Datensicherung
- Der Anbieter führt im Rahmen des ordentlichen Betriebs regelmässige, in der Regel tägliche automatisierte Sicherungen der in der Datenbank gespeicherten Selbstkontroll-Einträge durch. Vom Kunden hochgeladene Dateien (z. B. Fotos) und Benutzerkonten werden redundant in der Cloud-Infrastruktur gespeichert; für gelöschte Dateien besteht eine Wiederherstellungsmöglichkeit von 30 Tagen. Eine bestimmte Sicherungsfrequenz oder die Wiederherstellbarkeit einzelner Datenstände wird nicht zugesichert; massgeblich bleibt die Sicherungspflicht des Kunden nach Abs. 2. Im Übrigen gilt § 10.
- Die Software stellt Exportfunktionen bereit (insbesondere PDF-Export der Selbstkontroll-Dokumentation). Der Kunde ist verpflichtet, geschäftskritische Daten — insbesondere die für amtliche Kontrollen benötigte Selbstkontroll-Dokumentation — regelmässig über diese Exportfunktionen selbst zu sichern und gemäss den für ihn geltenden Aufbewahrungspflichten aufzubewahren. Er prüft erstellte Exporte ohne Verzug auf Vollständigkeit und Lesbarkeit und meldet Abweichungen umgehend (§ 5 Abs. 5); unterlässt er dies, wird dies bei der Schadensbemessung als Mitverschulden berücksichtigt.
- Die lebensmittelrechtliche Aufbewahrungspflicht für die Selbstkontroll-Dokumentation trifft den Kunden, nicht den Anbieter. Die Software ist kein Archivierungssystem und ersetzt die eigene Aufbewahrung nicht.
- Bei Datenverlust ist die Haftung des Anbieters — im Rahmen von § 10 — auf denjenigen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei ordnungsgemässer eigener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 7 Datenschutz und Auftragsbearbeitung
- Beide Parteien halten das anwendbare Datenschutzrecht ein, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
- Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet (z. B. Daten von Mitarbeitenden des Kunden), handelt er als Auftragsbearbeiter im Sinne von Art. 9 DSG: Er bearbeitet diese Daten nur zur Vertragserfüllung und gemäss den Weisungen des Kunden, gewährleistet eine angemessene Datensicherheit und unterstützt den Kunden bei der Erfüllung von Auskunfts- und Herausgabebegehren betroffener Personen (Art. 25 und 28 DSG).
- Die Daten werden auf der Cloud-Infrastruktur von Google (Firebase / Google Cloud) in der Region europe-west6 (Zürich, Schweiz) gespeichert. Der Kunde genehmigt den Beizug von Google Ireland Ltd. bzw. Google LLC als Unterauftragsbearbeiter. Grundlage sind die Datenverarbeitungsbedingungen von Google (Cloud Data Processing Addendum bzw. Firebase Data Processing and Security Terms), die das Schweizer DSG abdecken und für allfällige Übermittlungen ins Ausland (z. B. Push-Benachrichtigungen) anerkannte Garantien wie Standardvertragsklauseln enthalten.
- Der Anbieter kündigt den Beizug neuer oder geänderter Unterauftragsbearbeiter vorgängig in Textform an. Widerspricht der Kunde aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen, steht ihm ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Wechsels zu.
- Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://foodsafetyapp-bd906.web.app/datenschutz.html.
§ 8 Immaterialgüterrechte
- Alle Rechte an der Software, ihren Bestandteilen, Vorlagen, Marken und Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.
- Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke bestimmungsgemäss zu nutzen.
- Die vom Kunden erfassten Daten und Inhalte bleiben im Eigentum bzw. in der Verfügungsmacht des Kunden. Der Anbieter nutzt sie nur zur Vertragserfüllung. Der Kunde erlaubt dem Anbieter, erfasste Daten so zu anonymisieren, dass kein Rückschluss auf den Kunden oder betroffene Personen möglich ist; anonymisierte Daten darf der Anbieter zeitlich unbeschränkt, auch über das Vertragsende hinaus, zur Produktverbesserung, für Statistiken und Branchen-Benchmarks nutzen.
§ 9 Gewährleistung
- Der Anbieter erbringt seine Leistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt. Der Kunde anerkennt, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei betrieben werden kann.
- Gemeldete, reproduzierbare Mängel behebt der Anbieter innert angemessener Frist. Weitergehende Gewährleistungsansprüche — insbesondere auf Minderung, Ersatzvornahme oder Schadenersatz über § 10 hinaus — sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
- Keine Mängel sind insbesondere: Beeinträchtigungen aufgrund von Endgeräten, Browsern oder Internetverbindung des Kunden, unsachgemässe Nutzung sowie Ausfälle von Drittinfrastruktur gemäss § 11.
§ 10 Haftungsbeschränkung
- Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen ist zudem die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Ansprüche Dritter (einschliesslich behördlicher Massnahmen, Beanstandungen oder Bussen im Zusammenhang mit der Selbstkontrolle des Kunden) sowie für Datenverlust ausserhalb der Regelung gemäss § 6. Ein Ersatz von Bussen, Verwaltungssanktionen oder Kosten behördlicher Massnahmen, die gegen den Kunden oder seine verantwortliche Person verhängt werden, ist — soweit gesetzlich zulässig — in jedem Fall ausgeschlossen; solche Sanktionen treffen den Kunden aufgrund seiner eigenen öffentlich-rechtlichen Pflichten (§ 5 Abs. 4).
- Soweit der Anbieter haftet, ist die gesamte Haftung pro Vertragsjahr auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Entgelte beschränkt.
- Für das Verhalten beigezogener Hilfspersonen und Dritter — einschliesslich der Betreiber der genutzten Cloud-Infrastruktur (Google) — wird die Haftung im nach Art. 101 Abs. 2 OR zulässigen Umfang wegbedungen.
- Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR) sowie jede weitere Haftung, die von Gesetzes wegen nicht wegbedungen oder beschränkt werden kann. Die Ausschlüsse und Beschränkungen gemäss Abs. 1–4 finden in den Fällen dieses Absatzes keine Anwendung; im Übrigen bleiben sie wirksam.
- Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag verjähren — soweit gesetzlich zulässig — innert eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem.
§ 11 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, garantiert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit und schuldet kein Service Level Agreement.
- Der Anbieter darf Wartungsarbeiten durchführen; geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit ausserhalb üblicher Betriebszeiten angesetzt und bei längerer Dauer vorab angekündigt. Wartungsbedingte Unterbrüche gelten nicht als Mangel.
- Nicht zu vertreten hat der Anbieter Ausfälle und Störungen, deren Ursache ausserhalb seines Einflussbereichs liegt, insbesondere Ausfälle der Cloud-Infrastruktur von Google (Firebase/Google Cloud), des Internets oder der Stromversorgung, sowie Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen).
- Dauert ein vom Anbieter nicht zu vertretender Unterbruch länger als 30 Tage an, können beide Parteien den Vertrag ausserordentlich auf das Ende des Unterbruchmonats kündigen; bereits bezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende werden anteilig zurückerstattet.
- Ist die Software aus vom Anbieter zu vertretenden Gründen an mehr als 24 aufeinanderfolgenden Stunden nicht nutzbar, erhält der Kunde auf Verlangen eine anteilige Gutschrift der Abonnementsgebühr für die Ausfallzeit. Weitergehende Ansprüche wegen Nichtverfügbarkeit bestehen nur nach Massgabe von § 10.
§ 12 Änderungen der AGB und der Preise
- Der Anbieter kann diese AGB und die Preise anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt (per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse und/oder als bestätigungspflichtiger Hinweis in der App). Der Kunde hält seine Kontakt-E-Mail-Adresse aktuell; Ankündigungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt hinterlegte Adresse versandt wurden.
- Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ausserordentlich kündigen. Nutzt der Kunde die Software nach Inkrafttreten weiter, gilt die Änderung als genehmigt; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen.
- Rein begünstigende Änderungen sowie Anpassungen ohne wesentliche Auswirkungen auf den Kunden können ohne Ankündigungsfrist erfolgen.
§ 13 Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs und läuft je nach gewähltem Abrechnungsintervall einen Monat bzw. ein Jahr. Er verlängert sich automatisch um dieselbe Periode, wenn er nicht auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird.
- Die Kündigung hat in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen.
- Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung. Der Anbieter kann insbesondere fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung und Nachfrist in Zahlungsverzug bleibt oder die Software missbräuchlich nutzt.
- Bei Kündigung durch den Anbieter aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte für die laufende Abrechnungsperiode.
§ 14 Datenherausgabe und Löschung bei Vertragsende
- Der Kunde kann seine in der Software erfassten Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die angebotenen Exportfunktionen (PDF- und CSV-Export; hochgeladene Fotos über die in den Einträgen enthaltenen Ansichts-/Download-Funktionen) selbst exportieren.
- Nach Vertragsende bewahrt der Anbieter die Kundendaten während 60 Tagen auf und ermöglicht dem Kunden auf Anfrage den Export (z. B. durch befristete Freischaltung des Zugangs im Nur-Lese-/Export-Umfang oder Bereitstellung der Exporte). Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten innert dieser Frist zu exportieren bzw. anzufordern.
- Nach Ablauf der Frist löscht der Anbieter die Kundendaten endgültig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Anbieters entgegensteht. Ein Anspruch auf spätere Wiederherstellung oder Herausgabe besteht danach nicht.
- Die Pflichten des Kunden zur Aufbewahrung seiner Selbstkontroll-Dokumentation nach Lebensmittelrecht bleiben von der Löschung unberührt (§ 6 Abs. 3).
§ 15 Schlussbestimmungen
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung (z. B. Umwandlung der Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft) oder Geschäftsübertragung auf einen Rechtsnachfolger übertragen; der Kunde wird darüber informiert.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; die Haftungsbeschränkungen nach § 10 gelten dabei jeweils im grösstmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang fort.
- Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Kollisionsnormen.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Abtwil AG). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
- Diese AGB und die bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen regeln das Vertragsverhältnis abschliessend; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. § 12 bleibt vorbehalten.
- Der Anbieter darf den Kunden unter Verwendung von Name und Logo als Referenzkunden auf seiner Website und in Angebotsunterlagen nennen. Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt sie dann innert 30 Tagen.
Anhang 1: Auftragsbearbeitung (ADV) gemäss Art. 9 revDSG
Dieser Anhang konkretisiert § 7 der AGB und geht ihnen bei Widerspruch vor.
- Gegenstand und Dauer: Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der Bereitstellung der Software für die Dauer des Vertrags. Art der Daten: Stammdaten der Mitarbeitenden des Kunden (Name, E-Mail, Telefon, Rolle), Selbstkontroll-Einträge inkl. Erfasser-Namen, hochgeladene Fotos. Betroffene Personen: Mitarbeitende des Kunden, allenfalls auf Fotos erkennbare Dritte.
- Weisungen: Der Anbieter bearbeitet die Daten nur zur Vertragserfüllung und gemäss Weisungen des Kunden in Textform.
- Vertraulichkeit: Der Anbieter und allfällige von ihm beigezogene Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Technische und organisatorische Massnahmen (TOM): Verschlüsselung der Daten bei Übertragung (TLS) und Speicherung (at rest); rollenbasierte Zugriffskontrolle mit Mandantentrennung auf Datenbankebene; Speicherung in der Google-Cloud-Region europe-west6 (Zürich); automatisierte regelmässige Sicherungen; Zwei-Faktor-gesicherter Administratorzugang; Protokollierung administrativer Zugriffe durch die Cloud-Infrastruktur.
- Meldung von Verletzungen: Der Anbieter meldet dem Kunden Verletzungen der Datensicherheit, die dessen Personendaten betreffen, ohne unbegründete Verzögerung nach Kenntnisnahme und unterstützt ihn bei der Erfüllung allfälliger Meldepflichten.
- Unterauftragsbearbeiter: Google Ireland Ltd. / Google LLC (Firebase/Google Cloud, Region Zürich) gemäss § 7 Abs. 3–4 der AGB.
- Unterstützung und Auskunft: Der Anbieter unterstützt den Kunden bei Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren betroffener Personen (Art. 25 ff. DSG).
- Löschung: Nach Vertragsende werden die Daten gemäss § 14 der AGB gelöscht.
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